Eine Immobilie wurde gemeinsam übernommen
Mehrere Angehörige besitzen nun ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück und prüfen einen Verkauf.
Symbolbild
Immobilien in Familienhand
Wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück mehreren Angehörigen gehört, treffen unterschiedliche Lebenspläne auf dieselbe Immobilie. AWZ konzentriert sich auf einen möglichen Verkauf und hält rechtliche, steuerliche sowie familiäre Beratung klar davon getrennt.
Für Eigentümer
Gemeinsamer Familienbesitz kann über Jahre gewachsen, geerbt oder bewusst zusammen gehalten worden sein. Entscheidend ist, wer Eigentümer ist, wie die Immobilie genutzt wird und ob ein Verkauf von allen notwendigen Beteiligten getragen werden kann.
Mehrere Angehörige besitzen nun ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück und prüfen einen Verkauf.
Eine Person möchte weiter nutzen, eine andere ihren Anteil oder die gesamte Immobilie verändern.
Ein langjähriger Familienbesitz soll nicht ungenutzt bleiben und wird als Verkaufsobjekt betrachtet.
Instandhaltung, Verwaltung oder weite Wege machen eine gemeinsame Entscheidung dringlicher, ohne sie vorwegzunehmen.
Besonderheit dieser Domain
Für Erbrecht, Verträge, Steuern oder familiäre Vermittlung bleiben Notariat, Rechtsberatung, Steuerberatung oder Mediation zuständig. AWZ behandelt den möglichen Immobilienverkauf.
Familienimmobilie verkaufenWorum es fachlich geht
Der Begriff Familienbesitz allein sagt noch nichts über Eigentumsanteile, Nutzung und Zustand. Diese Merkmale werden für jede Immobilie konkret und ohne pauschale Annahmen erfasst.
Selbst genutzte, freie oder vermietete Wohnimmobilien werden nach ihrer tatsächlichen Nutzung unterschieden.
Bei gemischtem Besitz wird sichtbar, welche Flächen und Bauwerke rechtlich und wirtschaftlich zusammengehören.
Die vorhandene Eigentumsstruktur wird nicht vermutet, sondern anhand der Beteiligten und Unterlagen besprochen.
Für Kaufinteressenten
Interessenten können Region, Immobilienart und ihren ungefähren Rahmen beschreiben. Erst bei einer grundsätzlich passenden Möglichkeit wird ein weiterer persönlicher Kontakt sinnvoll.
Kaufwunsch mitteilenKurz beantwortet
Ein Erstkontakt kann auch früher erfolgen. Für einen tatsächlichen Verkauf sind später die erforderlichen Entscheidungen und Zustimmungen der Berechtigten notwendig.
Nein. AWZ befasst sich mit der Immobilie und einem möglichen Verkauf; rechtliche Fragen zu Anteilen gehören zu den zuständigen Fachstellen.
Ja. Bestehende Mietverhältnisse werden als objektbezogene Tatsache berücksichtigt, ohne rechtliche Ergebnisse vorwegzunehmen.
Hilfreich sind Immobilienart, Ort, heutige Nutzung und die Information, wie viele Personen an der Entscheidung beteiligt sind.
Ein gemeinsamer Kontaktweg
Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.
Persönlicher Kontakt
Dr. Hans Berger & Team