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Detail eines österreichischen Wohnhauses im Familienbesitz Symbolbild

Immobilien in Familienhand

Familienbesitz an Immobilien gemeinsam entscheiden

Wenn ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück mehreren Angehörigen gehört, treffen unterschiedliche Lebenspläne auf dieselbe Immobilie. AWZ konzentriert sich auf einen möglichen Verkauf und hält rechtliche, steuerliche sowie familiäre Beratung klar davon getrennt.

Gepflegtes Haus mit Garten und Grundstückszugang
Symbolbild

Für Eigentümer

Mehrere Beteiligte, eine konkrete Immobilie

Gemeinsamer Familienbesitz kann über Jahre gewachsen, geerbt oder bewusst zusammen gehalten worden sein. Entscheidend ist, wer Eigentümer ist, wie die Immobilie genutzt wird und ob ein Verkauf von allen notwendigen Beteiligten getragen werden kann.

Eine Immobilie wurde gemeinsam übernommen

Mehrere Angehörige besitzen nun ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück und prüfen einen Verkauf.

Nutzung und Lebenspläne unterscheiden sich

Eine Person möchte weiter nutzen, eine andere ihren Anteil oder die gesamte Immobilie verändern.

Die nächste Generation übernimmt nicht

Ein langjähriger Familienbesitz soll nicht ungenutzt bleiben und wird als Verkaufsobjekt betrachtet.

Aufwand und Entfernung nehmen zu

Instandhaltung, Verwaltung oder weite Wege machen eine gemeinsame Entscheidung dringlicher, ohne sie vorwegzunehmen.

Angehörige besprechen gemeinsam Unterlagen einer Familienimmobilie
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Grundriss und Grundstücksskizze einer Familienimmobilie
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Besonderheit dieser Domain

Der Aufgabenbereich von AWZ ist die Immobilie

Für Erbrecht, Verträge, Steuern oder familiäre Vermittlung bleiben Notariat, Rechtsberatung, Steuerberatung oder Mediation zuständig. AWZ behandelt den möglichen Immobilienverkauf.

Familienimmobilie verkaufen

Worum es fachlich geht

Welche Form der Familienbesitz hat

Der Begriff Familienbesitz allein sagt noch nichts über Eigentumsanteile, Nutzung und Zustand. Diese Merkmale werden für jede Immobilie konkret und ohne pauschale Annahmen erfasst.

01

Haus oder Wohnung

Selbst genutzte, freie oder vermietete Wohnimmobilien werden nach ihrer tatsächlichen Nutzung unterschieden.

02

Grundstück und Gebäude

Bei gemischtem Besitz wird sichtbar, welche Flächen und Bauwerke rechtlich und wirtschaftlich zusammengehören.

03

Eigentum und Zustimmung

Die vorhandene Eigentumsstruktur wird nicht vermutet, sondern anhand der Beteiligten und Unterlagen besprochen.

Für Kaufinteressenten

Kaufinteresse an einer Familienimmobilie mitteilen

Interessenten können Region, Immobilienart und ihren ungefähren Rahmen beschreiben. Erst bei einer grundsätzlich passenden Möglichkeit wird ein weiterer persönlicher Kontakt sinnvoll.

Kaufwunsch mitteilen

Kurz beantwortet

Fragen zu Gemeinsam gehaltener Immobilienbesitz österreichischer Familien

Müssen alle Eigentümer bereits für einen Verkauf sein?

Ein Erstkontakt kann auch früher erfolgen. Für einen tatsächlichen Verkauf sind später die erforderlichen Entscheidungen und Zustimmungen der Berechtigten notwendig.

Übernimmt AWZ die rechtliche Aufteilung von Anteilen?

Nein. AWZ befasst sich mit der Immobilie und einem möglichen Verkauf; rechtliche Fragen zu Anteilen gehören zu den zuständigen Fachstellen.

Kann auch eine vermietete Familienimmobilie besprochen werden?

Ja. Bestehende Mietverhältnisse werden als objektbezogene Tatsache berücksichtigt, ohne rechtliche Ergebnisse vorwegzunehmen.

Welche Angaben genügen für den Anfang?

Hilfreich sind Immobilienart, Ort, heutige Nutzung und die Information, wie viele Personen an der Entscheidung beteiligt sind.

AWZ Immobilien

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über 30 JahreErfahrung
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Ein gemeinsamer Kontaktweg

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Schreiben Sie uns, worum es bei Ihrer Immobilie, Ihrem Kaufwunsch oder Ihrem Interesse an einer Mitarbeit geht.

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Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Telefon0664 38 29 118 E-Mailoffice@awz.at